Erstes Impf-Curriculum mit Erfolg durchgeführt

Die Fort- und Weiterbildung erfolgte entsprechend der Umsetzung des am 12.12.2021 durch Bundestag und Bundesrat geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG , §§ 20b, 60), nach dem unter anderem auch Zahnärztinnen und Zahnärzte impfen dürfen. Die Inhalte des Impf-Curriculums und die Hospitation richten sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer.

Ein Bericht von Dipl. Ing. Dr. Helmut B. Engels

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Am Samstag, den 22. Januar 2022, führte das DZOI auf einer mit 34 Teilnehmer*innen limitierten Veranstaltung die für ein anerkanntes Impf-Curriculum vorgesehenen Fachvorträge mit anschließender Hospitation durch. Die Begrüßung und eine Einordnung der geschichtlichen Entwicklung von Impfungen erfolgten durch DZOI-Präsident, Dr. Helmut B. Engels. Die Fachvorträge mit anschließender Hospitation übernahm die Fachärztin für Anästhesiologie und Notfallmedizin Alexa Nowke. Es wurden 15 Impflinge, davon eine Erstimpfung, mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer geimpft. Die gesamte Veranstaltung dauerte von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr und endete mit einer Überprüfung der gehaltenen Fachvorträge durch einen Multiple Choice Fragenkatalog aus elf Fragen mit jeweils fünf Antwortmöglichkeiten, von denen mindestens sieben Antworten richtig sein mussten, um zu bestehen. Die Auswertung noch am gleichen Tag kam zu dem erfreulichen Ergebnis, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestanden hatten und ein Zertifikat für die Fachvorträge und die Hospitationen erhalten konnten.

Die endgültige und zugesagte Entscheidung (aus NR/Nordrhein) zur Impf-Befugnis der Kollegen*innen wird von den einzelnen Landeszahnärztekammern nach Zusendungen der Zertifikate erteilt. Die Teilnahmebescheinigungen BZÄK und DZOI sollen digital über das jeweilige Landeszahnärztekammer-Portal (z. B. ZAEK NR mit der ZAEKNR ID) verschickt werden.

Auch wenn es noch keine allgemeine bundeseinheitliche Impfpflicht gibt, ist es der Zahnärzteschaft nach dem absolvierten Fort- und Weiterbildungskurs mit Hospitation und nach Erteilung der Impfberechtigung durch die jeweilige Landeszahnärztekammern zumindest vorübergehend gestattet, Impfungen gegen Covid-19 durchzuführen zum Beispiel in Impfzentren oder in externen mobilen Einheiten und Arztpraxen sowie nach Installierung der entsprechenden Software-Tools durch die LZK auch in der eigenen Praxis. Vorab sollten man seine Berufshaftpflichtversicherung darüber aufklären, dass man Impfungen durchführt. Eine positive Ergänzung des Vertrages wird demnach gewünscht und ist obligatorisch.

Für alle unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer hier ein Musterdokument für weitere Impfungen, das an die eigene Praxis angepasst werden kann.

Dokument Impfen in der Praxis

So war das erste Impf-Curriculum in Kassel.

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